Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Für Schwimmkurse des Kohlscheider Schwimmclub 1973 e. V.

Stand: 19.10.2026

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Schwimmkurse und vergleichbaren Kursangebote, die vom Kohlscheider Schwimmclub 1973 e. V. (nachfolgend „Verein“) angeboten und durchgeführt werden.

Sie gelten für sämtliche Teilnehmenden unabhängig von deren Alter. Bei minderjährigen Teilnehmenden übernimmt die Anmeldung eine erziehungsberechtigte Person oder eine hierzu berechtigte gesetzliche Vertretung.

Mit der Anmeldung zu einem Schwimmkurs werden diese AGB Bestandteil des Vertrags, sofern sie wirksam einbezogen wurden. Zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.

§ 2 Anmeldung und verbindliche Buchung

Die Anmeldung zu einem Schwimmkurs erfolgt über das vom Verein vorgesehene Anmeldeverfahren.

Der Kurs umfasst die in der jeweiligen Kursbeschreibung angegebene Anzahl von Kursterminen. Die konkreten Termine sowie die Kursgebühr werden vor der Anmeldung bekannt gegeben.

Mit der Bestätigung der Anmeldung durch den Verein kommt ein verbindlicher Vertrag zustande. Der Kursplatz wird für die angemeldete Person reserviert.

Bei minderjährigen Teilnehmenden erfolgt die Anmeldung durch eine erziehungsberechtigte oder hierzu berechtigte gesetzliche Vertretung.

§ 3 Umfang der Teilnahmeberechtigung und weitere Vereinsangebote

Die Teilnahmeberechtigung beschränkt sich auf den konkret gebuchten und vom Verein bestätigten Schwimmkurs sowie auf dessen vereinbarte Termine und Leistungen.

Aus der Buchung oder Teilnahme an einem Schwimmkurs ergibt sich kein Anspruch auf die Teilnahme an weiteren Kursen, Trainingsgruppen, Mitgliedschaften oder sonstigen Trainingsangeboten des Vereins, die nicht ausdrücklich Bestandteil der gebuchten Leistung sind.

Die Buchung eines Folgekurses setzt eine erneute Anmeldung und eine entsprechende Bestätigung durch den Verein voraus.

Die Aufnahme als Mitglied und die damit gegebenenfalls verbundene Teilnahme am regulären Trainingsbetrieb richten sich nach den jeweils geltenden Satzungsbestimmungen, Aufnahmevoraussetzungen und sonstigen Regelungen des Vereins sowie nach der verfügbaren Kapazität. Über eine Aufnahme wird nach den hierfür geltenden vereinsinternen Bestimmungen entschieden.

Eine Vereinsmitgliedschaft kann ausschließlich nach Maßgabe der hierfür geltenden Vereinsregelungen begründet werden. Aus einer Kursteilnahme allein entstehen weder Mitgliedschaftsrechte noch ein Anspruch auf die Nutzung weiterer Vereinsangebote.

§ 4 Kursgebühr und Zahlungsbedingungen

Für den gebuchten Schwimmkurs wird grundsätzlich eine einmalige Kursgebühr erhoben. Abweichende Zahlungsmodelle können in der jeweiligen Kursbeschreibung vereinbart werden.

Die Höhe der Kursgebühr und die Zahlungsfrist werden bei der Ausschreibung oder Anmeldung mitgeteilt.

Die Kursgebühr bezieht sich auf den gesamten gebuchten Kurs und wird grundsätzlich nicht nach der tatsächlichen Anwesenheit der teilnehmenden Person berechnet.

Die verbindliche Buchung verpflichtet zur Zahlung der vereinbarten Kursgebühr, soweit keine gesetzlichen Rechte entgegenstehen.

§ 5 Fehlzeiten und Verhinderung der Teilnehmenden

Kann eine teilnehmende Person aus persönlichen, gesundheitlichen oder sonstigen Gründen an einem oder mehreren Kursterminen nicht teilnehmen, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Rückerstattung der Kursgebühr oder auf eine anteilige Erstattung für die versäumten Termine. Dies gilt insbesondere bei Krankheit, Urlaub, privaten Terminen oder sonstiger persönlicher Verhinderung.

Ebenso besteht grundsätzlich kein Anspruch auf eine Gutschrift, einen Nachholtermin, eine Verlängerung des Kurses oder die Teilnahme an einem anderen Kurs.

Ein verspäteter Einlass kann nicht garantiert werden. Es besteht kein Recht auf Entschädigung, wenn das Kind nach Einlass (15 Minuten vor Kursbeginn) in der Schwimmhalle eintrifft und dadurch nicht am Kurs teilnehmen kann.

Gesetzliche Widerrufs-, Kündigungs- und sonstige zwingende Rechte bleiben unberührt.

§ 6 Ausfall von Kursterminen durch den Verein

Kann ein vereinbarter Kurstermin vom Verein nicht durchgeführt werden, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf einen Ersatztermin, eine zusätzliche Kurseinheit oder eine Verlängerung des Kurses.

Stattdessen erstattet der Verein die anteilig auf den ausgefallenen Termin entfallende Kursgebühr.

Bei mehreren ausgefallenen Terminen erhöht sich die Erstattung entsprechend. Wird der gesamte Kurs nicht durchgeführt und wurden keine Kursleistungen erbracht, wird die bereits gezahlte Kursgebühr vollständig erstattet.

Die Erstattung erfolgt innerhalb einer angemessenen Frist auf das ursprünglich verwendete Zahlungsmittel, soweit dies möglich ist, oder auf einem anderen geeigneten Zahlungsweg.

Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

§ 7 Änderungen und organisatorische Anpassungen

Der Verein kann aus sachlich gerechtfertigten Gründen notwendige organisatorische Anpassungen vornehmen, sofern diese für die Teilnehmenden zumutbar sind und der vereinbarte Leistungsumfang dadurch nicht wesentlich beeinträchtigt wird.

Hierzu können beispielsweise Änderungen der Kursleitung gehören.

Kann ein vereinbarter Kurstermin infolge einer Änderung nicht stattfinden, gelten die Regelungen des § 5.

Wesentliche Änderungen des vereinbarten Kursangebots richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.

§ 8 Teilnahmevoraussetzungen und Sicherheit

Die Teilnahme setzt voraus, dass die jeweilige Person die in der Kursbeschreibung genannten Alters-, Kenntnis- und sonstigen Teilnahmevoraussetzungen erfüllt.

Gesundheitliche Einschränkungen oder sonstige Umstände, die für die sichere Teilnahme relevant sind, sollen dem Verein vor Kursbeginn mitgeteilt werden, soweit dies für die sichere Durchführung des Kurses erforderlich ist.

Die Teilnehmenden haben den Sicherheitsanweisungen der Kursleitung sowie den geltenden Bade- und Hausordnungen Folge zu leisten.

Bei erheblichen oder wiederholten Verstößen gegen Sicherheitsanweisungen kann der Verein geeignete Maßnahmen zum Schutz der teilnehmenden Person und der übrigen Teilnehmenden treffen. Ein Ausschluss von der weiteren Teilnahme kommt in Betracht, wenn dies aus Sicherheitsgründen erforderlich und verhältnismäßig ist. Die finanziellen Folgen richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen und den Umständen des Einzelfalls.

§ 9 Aufsicht und Verantwortung bei minderjährigen Teilnehmenden

Bei minderjährigen Teilnehmenden richten sich Umfang, Beginn und Ende der Aufsichtspflicht des Vereins nach dem vereinbarten Kursangebot, den mitgeteilten Betreuungszeiten und den konkreten organisatorischen Umständen.

Erziehungsberechtigte sind dafür verantwortlich, minderjährige Teilnehmende pünktlich zum vereinbarten Treffpunkt zu bringen und nach Kursende abzuholen, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.

Besondere Vereinbarungen zur Übergabe und Abholung sind vor Kursbeginn mit dem Verein abzustimmen.

§ 10 Haftung

Der Verein haftet nach den gesetzlichen Vorschriften.

Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden bleibt unberührt.

Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Verein nach den gesetzlichen Bestimmungen. Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

§ 11 Datenschutz

Der Verein verarbeitet personenbezogene Daten der Teilnehmenden und gegebenenfalls ihrer gesetzlichen Vertretungen im Rahmen der geltenden Datenschutzbestimmungen.

Die Verarbeitung erfolgt insbesondere zur Bearbeitung der Anmeldung, zur Organisation und Durchführung des Kurses sowie zur Zahlungsabwicklung, soweit hierfür eine rechtmäßige Grundlage besteht.

Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten ergeben sich aus den Datenschutzhinweisen des Vereins.

§ 12 Widerruf und Beendigung der Teilnahme

Gesetzliche Widerrufsrechte, soweit diese im konkreten Fall bestehen, bleiben unberührt. Dies gilt insbesondere für Verträge, die unter die gesetzlichen Regelungen für Fernabsatzverträge fallen.

Eine vorzeitige Beendigung der Teilnahme durch die teilnehmende Person begründet für sich genommen grundsätzlich keinen Anspruch auf Erstattung der Kursgebühr. Zwingende gesetzliche Rechte sowie Ansprüche aufgrund nicht erbrachter Leistungen bleiben unberührt.

§ 13 Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Gesetzliche Verbraucherrechte bleiben unberührt.