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02.01.2022 | Mark Walecki | ndr.de | Vorstand

Die aktuellen 2Gplus-Regeln aus der Coronaschutzverordnung des Landes NRW erhöhen den Aufwand des Trainings. Teilnehmen darf nur, wer neben der vollständigen Immunisierung einen negativen Schnelltest- (nicht älter als 24h) bzw. einen PCR-Testnachweis (nicht älter als 48h) besitzt und vorlegt.

Dies gilt insbesondere auch für Schüler in den Ferien! Auch die wieder steigenden Infektionszahlen, verursacht durch die Omikronvariante, bereitet uns Sorgen. Schüler gelten durch ihre Schultests zwar den Immunisierten als gleichberechtigt. Leider haben wir als Verein keinen direkten Einblick in die Ergebnisse, wir wissen also nicht, ob ein Schüler am Test teilgenommen hat oder nicht.

Zum Schutz aller Trainingsteilnehmer und Trainer hat sich der Vorstand dazu entschlossen, sich auch außerhalb der Ferien das Ergebnis der jeweiligen Schultestung oder eines selbstorganisierten Schnelltests vorlegen zu lassen.
Eine Bescheinigung über die Schultestung wird laut Coronabetreuungsverordnung durch die Schule ausgestellt bzw. wird den Eltern per E-Mail zugesandt.

IMPRESSUM

Kohlscheider
Schwimmclub 1973 e.V.

Geschäftsstelle
c/o Jonas Pes
Lothringer Straße 13
52062 Aachen

kontakt(at)kohlscheider-sc.de


Vorstand

Steffen Willms
Lieke Walecki

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