Neue Corona-Regeln

23.11.2021 | Mark Walecki-Mingers | Mark Walecki-Mingers | Schwimmen

Wie die meisten aus der Presse entnommen haben, tritt am 24. November 2021 die neue Corona-Schutzverordnung für das Land NRW in Kraft.
Daraus ergeben sich im Gegensatz zu den bisherigen Regeln ein paar Änderungen für das Training.

Alle ab einem Alter von 16 Jahren unterliegen der 2G-Regelung, welche besagt, dass man immunisiert sein muss und dies auch jederzeit vor Ort nachweisen können muss. Diese Regel gilt auch für Schüler und Schülerinnen mit dem entsprechenden Alter, die sich bisher mit einem gültigen Schülerausweis als getestet deklarieren konnten.
Alle bis einschließlich 15 Jahren unterliegen der 2G-Regelung nicht. Für Athleten, die sich nicht impfen lassen können, benötigen zur Teilnahme am Training sowohl ein ärztliches Attest als auch einen aktuellen negativen Test einer offiziellen Teststelle, der nicht älter als 24 Stunden sein darf.
Da wir dies alles dokumentieren müssen, werden wir den Impfnachweis nochmals kontrollieren müssen.

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